Patientenverfügung
und Vorsorgevollmacht - ein wichtiges
Thema
Am 24. April
2024 besuchte Christian Schultz, seit vielen Jahren in der
SoVD-Landesgeschäftsstelle Kiel im Bereich Sozialpolitik
angestellt, die Mitglieder des OV Lunden im Haus des Gastes in
Krempel.
Er
informierte die Anwesenden umfassend über das Betreuungsrecht
und die Vorsorgevollmacht, ein immer aktuelles und brisantes
Thema.
Als erstes
ging es um die Bedeutung der Selbstbestimmung. Was ist, wenn
ich mich plötzlich nicht mehr artikulieren kann, oder was soll
geschehen, wenn ich nicht mehr Herr meiner Sinne
bin?
Herr Schultz
erläuterte die Patientenverfügung, die allein gemacht werden
könne. Mit konkret benannten Wünschen, stets in Schriftform,
was die medizinische Behandlung angeht. Denn in welcher
Situation mein Leben nicht unnötig verlängert werden soll und
wie oder wo ich sterben möchte oder welche medizinischen
Maßnahmen in meiner Sterbephase angewandt werden sollen, weiß
nur ich allein. Also sollte eine kurze, aber sinnvolle
Information für die Ärzte vorhanden sein, aber immer mit
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Die
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist eine klare
Empfehlung. Es könnten Fragen bezüglich der Patientenverfügung
auftreten, oder weil sonst ein gesetzlicher Betreuer ein
gesetzt werden kann. In Deutschland sind es bezüglich dieses
Sachverhalts zu 50 % Familienangehörige
ansonsten Profis z.B. ein Anwalt.
Kontovollmachten sollten
grundsätzlich gesondert geregelt werden.
Es war ein
sehr aufschlussreicher Vortrag, der von reichlich Applaus der
Anwesenden und der Überreichung einer kleinen Aufmerksamkeit
durch die 1. Vorsitzende lrmgard Fleig zu Ende
ging.
Martina Martens
